Hier kommen die Geländepfoten!
Hier kommen die Geländepfoten! 

Das Kleingedruckte

 

AGB Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt)

 

I. Allgemeines

 

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) und Hundehaltern oder deren Vertretern über Leistungen des Unternehmens abgeschlossen werden. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, die AGBs zu ändern.

 

Erstgespräch
Bevor ein Vertrag geschlossen wird, findet ein Kennenlernen mit dem Hundehalter und dem Hund statt. Das Gespräch ist für den Hundehalter kostenlos und dient dazu, festzustellen, ob ein Hundeauslaufservice für Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt)  in Frage kommt. Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt)  behält sich die Auswahl ihrer Klienten jederzeit und in jedem Falle vor.

 

Vertragsabschluss

Sind sich die beiden Parteien über den Hundeauslaufservice eines oder mehrerer Hunde einig, wird Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) ein Angebot über den Preis der Dienstleistung machen. Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste der Geländepfoten UG. Außerdem erklärt der Hundehalter damit zugleich, dass er von den vorliegenden AGB Kenntnis genommen hat.

 

Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist die Vorlage des vom Hundehalter ordnungs- und wahrheitsgemäß ausgefüllten Fragebogens.

 

Die Fahrzeit zum Spaziergang und wieder zurück und die Zeit des Spazierganges kann zeitlich nicht festgelegt werden (Stau, unvorhergesehene Zwischenfälle etc.).

 

Die Bezahlung ist im Voraus zu entrichten in Bar, per Überweisung oder mit maestro-card (ehemals ec-Karte). Andernfalls kann die Dienstleistung nicht erbracht werden.

 

Preisliche Wochenvereinbarungen über Dienstleistung(en) werden quittiert.

 

Monatsabokarten beginnen ihre Gültigkeit mit ihrem Verkaufsdatum für einen Monat, werden quittiert und mit Datum und Kürzel von Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) abgezeichnet. Sie sind jederzeit einsehbar, ggf. mit vorheriger Terminabsprache.

 

Hündinnen können während der Läufgikeit nicht bei Gruppenspaziergängen mitgenommen werden. Gleiches gilt bei Erkrankungen eines Hundes.

 

Bei Läufigkeit einer Hündin oder bei einer länger andauernden Erkrankung des Hundes verlängert sich die Gültigkeit der Monatsabokarten und der Wochenvereinbarungen dementsprechend. Sollte dies der Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) nicht möglich sein aus organisatorischen Gründen, wird die Zahlung entsprechend vonseiten der Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) zurückerstattet. Bei teilweisen Rückerstattungen der Monatsabokarten wird der Preis der Wochenvereinbarungen zugrunde gelegt.

 

Einzelspaziergänge als Dienstleistung bei Erkrankungen des Hundes oder Läufigkeit einer Hündin können nicht garantiert werden und sind separat von laufenden Vereinbarungen  auszuhandeln.

 

Kann die Dienstleistung wegen widriger Witterungsbedingungen (Blitzeis, Glatteis, starkes Schneetreiben) vonseiten des Anbieters nicht erbracht werden, verlängern sich die Gültigkeit der Monatsabokarten und der Wochenvereinbarungen automatisch um den Zeitraum, in dem die Dienstleistung nicht erbracht werden konnte. Das Gleiche gilt bei Krankheit oder Urlaub des Anbieters.

 

 

II. Haftung

 

Die Haftung der Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) beginnt und endet  jeweils an der Türschwelle zur Wohnung, bei Einfamilienhäusern an der Haustürschwelle.

 

Der Hundehalter/ Eigentümer versichert, dass für sein(e) zu betreuender/betreuenden Hund(e) eine Hundehaftpflichtversicherung besteht.

 

Für Schäden, die der/die betreute/betreuten Hund(e) in der Betreuungszeit erleiden kann/können, ist die Haftung von Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vorhanden.

 

Die Haftung  für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des/der von der Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) betreuten Hundes(e) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Der Hundehalter/Eigentümer ist insbesondere darauf hingewiesen, dass trächtige Hündinnen bis zu 10 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in Betreuung gegeben werden sollten. Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) übernimmt für diesbezügliche Geburtsschäden keinerlei Haftung.

 

Ferner besteht eine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.

 

Sollte der Hundehalter/Eigentümer bei unvorhergesehenen Zwischenfällen und/oder Notfällen nicht erreichbar sein, behält sich Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) die Entscheidungsfreiheit vor.

 

Ein Haftungsanspruch gegenüber Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) entsteht daraus nicht.

 

Der Hundehalter/Eigentümer erteilt in diesem Falle Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt) eine Vollmacht über die zu ergreifenden Maßnahmen und trägt die daraus entstehenden Kosten.

 

 

III. Kündigung

 

Das Dienstleistungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. 

 

Bei Kündigung des Halters/Eigentümers bei einem laufenden Monatsabo, erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle der Kündigung durch Geländepfoten UG (haftungsbeschränkt),   wird bei teilweisen Rückerstattungen eines Monatsabos der Preis der Wochenvereinbarungen zugrunde gelegt.

 

 

Stand: 08.08.2016

 

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Geländepfoten

Barbara Niehsen

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